Todesfall · Kommunikation
Telefon, Internet & Mobilfunk im Todesfall kündigen
Telekommunikationsverträge enden nicht automatisch, sondern gehen auf die Erben über. Viele Anbieter beenden sie aber kurzfristig und kulant gegen Vorlage der Sterbeurkunde. Wir erstellen dir das passende Schreiben.
Das gilt rechtlich
- Der Vertrag geht auf die Erben über (§ 1922 BGB) und läuft zunächst weiter.
- Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Todes besteht nicht automatisch — viele Anbieter beenden aber kulant zum Sterbedatum gegen Sterbeurkunde.
- Ohne Kulanz greift die ordentliche Kündigung zum Vertragsende bzw. mit der vertraglichen Frist.
- Bei einem Umzug/Haushaltsauflösung kann ein Sonderkündigungsrecht wegen Nichtverfügbarkeit am neuen Ort bestehen (§ 60 TKG).
Zuerst um kulante Beendigung zum Sterbedatum bitten (Sterbeurkunde beilegen). Sonst ordentlich zum Vertragsende kündigen.
Häufige Fragen
- Kann ich den Handyvertrag des Verstorbenen sofort beenden?
- Ein gesetzliches Sofort-Kündigungsrecht gibt es nicht, aber die meisten Anbieter beenden den Vertrag kulant zum Sterbedatum, wenn eine Sterbeurkunde vorliegt. Wir formulieren die Bitte entsprechend.
- Was, wenn der Anbieter nicht kulant ist?
- Dann greift die ordentliche Kündigung zum regulären Vertragsende bzw. mit der vertraglichen Frist. Der Vertrag läuft bis dahin auf Kosten des Nachlasses weiter.
So läuft es bei uns
Du gibst die Daten ein, wir erstellen das Schreiben mit der passenden Begründung. Die Sterbeurkunde kannst du direkt hochladen oder nachreichen. Danach: kostenlos als PDF selbst verschicken — oder wir versenden per Einschreiben mit Zugangsnachweis.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte geben Nachlassgericht, Notariat oder eine Anwältin/ein Anwalt.
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