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Report · fortlaufend aktualisiert

Der Widerrufsbutton-Report

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen für online geschlossene Verbraucherverträge einen Widerrufsbutton bereitstellen (§ 356a BGB) — so leicht erreichbar wie der Bestell-Button. Fehlt er, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Wir testen fortlaufend, bei welchen großen Anbietern der Button auffindbar ist.

Report in Vorbereitung

Wir veröffentlichen Zahlen erst, wenn eine belastbare Zahl an dokumentierten Button-Tests vorliegt (mindestens 25 Anbieter). Die Tests laufen — schau bald wieder vorbei oder stell dir einen Kündigungs-Wecker.

Was heißt das für dich?

Hast du nach dem 19.06.2026 online einen Vertrag geschlossen und findest beim Anbieter keinen Widerrufsbutton? Dann könnte dein Vertrag noch widerrufbar sein — der Schnellcheck hilft bei der Einordnung.