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Kündifix.

Umzug & Wohnung

Wohnung kündigen — Mietvertrag richtig beenden

Trag deine Daten und die Adresse deines Vermieters aus deinem Mietvertrag ein. Wir rechnen die Frist aus (§ 573c BGB) und erstellen dein fertiges Kündigungsschreiben — kostenlos zum Selbstausdrucken oder per Einschreiben mit Zustellnachweis.

Schriftform ist Pflicht (§ 568 BGB)

Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben und im Original per Post zugehen. Eine E-Mail oder ein Fax genügt nicht — anders als bei den meisten Online-Verträgen.

Alle Mieter müssen unterschreiben

Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen auch alle die Kündigung unterschreiben — und sie muss an alle Vermieter gerichtet sein. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.

Es zählt der Zugang, nicht der Poststempel

Für die 3-Monats-Frist muss die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter ankommen (§ 130 BGB). Ein Einschreiben mit Einlieferungsbeleg beweist den Zugang.

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Deine Daten

Name aller Mieter/innen laut Vertrag * — alle müssen unterschreiben

Sonderkündigung: früher raus als 3 Monate

In bestimmten Fällen darfst du außerordentlich kündigen — die Frist ist dann kürzer oder entfällt. Die wichtigsten Fälle:

  • Mieterhöhung: Kündigst du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhung, wird sie nicht wirksam; das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 561 BGB).
  • Modernisierung: Kündigt der Vermieter eine Modernisierung an, kannst du bis zum Ablauf des Folgemonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 555e BGB).
  • Todesfall: Erben können das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters mit gesetzlicher Frist außerordentlich kündigen (§ 580 BGB).

Ziehst du um, denk auch an deine anderen Verträge — unsere Umzugs-Checkliste zeigt, was du sonst noch kündigen oder ummelden musst (Strom, Internet, Rundfunkbeitrag, Versicherungen).

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für meine Wohnung?
Als Mieter kannst du einen unbefristeten Wohnraum-Mietvertrag immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen (§ 573c BGB) — unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst. Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Mietdauer, für dich als Mieter nicht.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrags bedarf zwingend der Schriftform (§ 568 BGB): eigenhändige Unterschrift auf Papier, Zustellung im Original. E-Mail, Fax oder ein Klick genügen nicht.
Muss ich einen Grund angeben?
Bei der ordentlichen Kündigung nein — du musst keinen Grund nennen. Ein Grund ist nur bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung nötig, etwa bei einem Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung oder Modernisierung.
Was ist mit meiner Kaution?
Die Kaution bekommst du nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung zurück — der Vermieter darf sie angemessene Zeit (oft 3–6 Monate) einbehalten, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Bei Streit über Kaution oder Schönheitsreparaturen hilft der örtliche Mieterverein.
Kann ich einen Nachmieter stellen, um früher rauszukommen?
Aus der regulären Frist kommst du damit nicht automatisch heraus — der Vermieter muss einen Nachmieter nur in Ausnahmefällen akzeptieren. Ein zumutbarer Nachmieter-Vorschlag kann aber die Verhandlung erleichtern; halte alles schriftlich fest.

Bei Streit um Kaution, Schönheitsreparaturen oder eine Kündigung durch den Vermieter hilft der örtliche Deutsche Mieterbund — unabhängig und mit anwaltlicher Beratung für Mitglieder.