Umzug & Wohnung
Wohnung kündigen — Mietvertrag richtig beenden
Trag deine Daten und die Adresse deines Vermieters aus deinem Mietvertrag ein. Wir rechnen die Frist aus (§ 573c BGB) und erstellen dein fertiges Kündigungsschreiben — kostenlos zum Selbstausdrucken oder per Einschreiben mit Zustellnachweis.
Schriftform ist Pflicht (§ 568 BGB)
Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben und im Original per Post zugehen. Eine E-Mail oder ein Fax genügt nicht — anders als bei den meisten Online-Verträgen.
Alle Mieter müssen unterschreiben
Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen auch alle die Kündigung unterschreiben — und sie muss an alle Vermieter gerichtet sein. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.
Es zählt der Zugang, nicht der Poststempel
Für die 3-Monats-Frist muss die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter ankommen (§ 130 BGB). Ein Einschreiben mit Einlieferungsbeleg beweist den Zugang.
Sonderkündigung: früher raus als 3 Monate
In bestimmten Fällen darfst du außerordentlich kündigen — die Frist ist dann kürzer oder entfällt. Die wichtigsten Fälle:
- Mieterhöhung: Kündigst du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhung, wird sie nicht wirksam; das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 561 BGB).
- Modernisierung: Kündigt der Vermieter eine Modernisierung an, kannst du bis zum Ablauf des Folgemonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 555e BGB).
- Todesfall: Erben können das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters mit gesetzlicher Frist außerordentlich kündigen (§ 580 BGB).
Ziehst du um, denk auch an deine anderen Verträge — unsere Umzugs-Checkliste zeigt, was du sonst noch kündigen oder ummelden musst (Strom, Internet, Rundfunkbeitrag, Versicherungen).
Häufige Fragen
- Welche Kündigungsfrist gilt für meine Wohnung?
- Als Mieter kannst du einen unbefristeten Wohnraum-Mietvertrag immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen (§ 573c BGB) — unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst. Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Mietdauer, für dich als Mieter nicht.
- Kann ich per E-Mail kündigen?
- Nein. Die Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrags bedarf zwingend der Schriftform (§ 568 BGB): eigenhändige Unterschrift auf Papier, Zustellung im Original. E-Mail, Fax oder ein Klick genügen nicht.
- Muss ich einen Grund angeben?
- Bei der ordentlichen Kündigung nein — du musst keinen Grund nennen. Ein Grund ist nur bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung nötig, etwa bei einem Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung oder Modernisierung.
- Was ist mit meiner Kaution?
- Die Kaution bekommst du nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung zurück — der Vermieter darf sie angemessene Zeit (oft 3–6 Monate) einbehalten, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Bei Streit über Kaution oder Schönheitsreparaturen hilft der örtliche Mieterverein.
- Kann ich einen Nachmieter stellen, um früher rauszukommen?
- Aus der regulären Frist kommst du damit nicht automatisch heraus — der Vermieter muss einen Nachmieter nur in Ausnahmefällen akzeptieren. Ein zumutbarer Nachmieter-Vorschlag kann aber die Verhandlung erleichtern; halte alles schriftlich fest.
Bei Streit um Kaution, Schönheitsreparaturen oder eine Kündigung durch den Vermieter hilft der örtliche Deutsche Mieterbund — unabhängig und mit anwaltlicher Beratung für Mitglieder.