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Kündifix.

Todesfall · Wohnen

Mietwohnung im Todesfall kündigen

Stirbt der Mieter, geht das Mietverhältnis auf die Erben über — es endet nicht automatisch. Erben können außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Wir erstellen das Schreiben mit der korrekten Begründung und Frist.

Das gilt rechtlich

  • Das Mietverhältnis geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB) und endet nicht von selbst.
  • Erben (und der Vermieter) können außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 580 BGB).
  • Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats ausgeübt werden, nachdem vom Tod und vom Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt wurde.
  • Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 568 BGB) und muss eigenhändig unterschrieben im Original zugehen.

Ein-Monats-Frist für das Sonderkündigungsrecht ab Kenntnis — danach gelten die normalen Fristen. Zustellung nachweisbar (Einschreiben) empfohlen.

Häufige Fragen

Wer darf die Wohnung des Verstorbenen kündigen?
Die Erben, die in das Mietverhältnis eingetreten sind. Der Vermieter verlangt üblicherweise die Sterbeurkunde, teils einen Erbschein. Gibt es mehrere Erben, sollten alle die Kündigung unterschreiben.
Welche Frist gilt?
Erben können außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 580 BGB). Dieses Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis ausgeübt werden.
Muss die Wohnung sofort geräumt werden?
Nein. Bis zum Ende der Kündigungsfrist läuft der Vertrag weiter; die Räumung erfolgt zum Vertragsende. Sprich Übergabetermin und Kautionsrückzahlung mit dem Vermieter ab.

So läuft es bei uns

Du gibst die Daten ein, wir erstellen das Schreiben mit der passenden Begründung. Die Sterbeurkunde kannst du direkt hochladen oder nachreichen. Danach: kostenlos als PDF selbst verschicken — oder wir versenden per Einschreiben mit Zugangsnachweis.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte geben Nachlassgericht, Notariat oder eine Anwältin/ein Anwalt.