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Kündifix.

Todesfall · Energie

Strom, Gas & Wasser im Todesfall kündigen

Der Energievertrag endet nicht mit dem Tod. Wird der Haushalt aufgelöst, kündigst du zum Auszug; übernimmt jemand die Wohnung, kann der Vertrag umgeschrieben werden. Wir erstellen dir die passende Kündigung mit Zählerstand-Hinweis.

Das gilt rechtlich

  • Strom-, Gas- und Wasserverträge gehen auf die Erben über und enden nicht automatisch.
  • Bei Haushaltsauflösung wird zum Auszugstermin gekündigt; wichtig ist die Mitteilung des Zählerstands zum Stichtag.
  • Übernimmt eine andere Person die Wohnung, kann der Vertrag auf sie umgeschrieben statt gekündigt werden.
  • Ein Sonderkündigungsrecht kann bei Umzug bestehen, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht oder nur teurer liefert.

Zum Auszugs-/Übergabetermin kündigen und den Zählerstand zum Stichtag dokumentieren (Foto). Schlussrechnung an den Nachlass.

Häufige Fragen

Was passiert mit dem Stromvertrag, wenn jemand stirbt?
Er geht auf die Erben über. Wird die Wohnung aufgelöst, kündigst du zum Auszug und teilst den Zählerstand mit. Bleibt jemand in der Wohnung, lässt sich der Vertrag umschreiben.
Muss ich den Zählerstand angeben?
Ja, für die Schlussabrechnung ist der Zählerstand zum Beendigungstermin wichtig. Am besten dokumentierst du ihn mit Datum und Foto.

So läuft es bei uns

Du gibst die Daten ein, wir erstellen das Schreiben mit der passenden Begründung. Die Sterbeurkunde kannst du direkt hochladen oder nachreichen. Danach: kostenlos als PDF selbst verschicken — oder wir versenden per Einschreiben mit Zugangsnachweis.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte geben Nachlassgericht, Notariat oder eine Anwältin/ein Anwalt.