Todesfall · Rundfunkbeitrag
Rundfunkbeitrag im Todesfall abmelden
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Wird die Wohnung des Verstorbenen aufgelöst, kann das Beitragskonto beim Beitragsservice abgemeldet werden. Wir erstellen dir die Abmeldung mit den nötigen Angaben.
Das gilt rechtlich
- Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person.
- Wird die Wohnung nach dem Tod aufgelöst, kann das Beitragskonto zum Stichtag abgemeldet werden.
- Der Beitragsservice verlangt in der Regel die Beitragsnummer, die Sterbeurkunde und einen Nachweis über die Wohnungsauflösung.
- Zieht die beitragspflichtige Person zu jemandem, der bereits zahlt, wird das eigene Konto abgemeldet.
Abmeldung zum Stichtag der Wohnungsauflösung, mit Beitragsnummer und Sterbeurkunde. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Häufige Fragen
- Endet der Rundfunkbeitrag mit dem Tod automatisch?
- Nein. Der Beitrag ist an die Wohnung gebunden. Erst wenn die Wohnung abgemeldet/aufgelöst ist und du das dem Beitragsservice mitteilst, endet die Beitragspflicht.
- Was braucht der Beitragsservice?
- In der Regel die Beitragsnummer der verstorbenen Person, die Sterbeurkunde und einen Nachweis, dass die Wohnung aufgelöst wurde bzw. zum Stichtag abgemeldet ist.
So läuft es bei uns
Du gibst die Daten ein, wir erstellen das Schreiben mit der passenden Begründung. Die Sterbeurkunde kannst du direkt hochladen oder nachreichen. Danach: kostenlos als PDF selbst verschicken — oder wir versenden per Einschreiben mit Zugangsnachweis.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte geben Nachlassgericht, Notariat oder eine Anwältin/ein Anwalt.
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