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Kündifix.Jetzt kündigen

Report · fortlaufend aktualisiert

Der Kündigungsbutton-Report

Seit Juli 2022 müssen Unternehmen, die Verbrauchern den Online-Abschluss von Dauerschuldverhältnissen anbieten, eine Kündigung über einen gut sichtbaren Kündigungsbutton ermöglichen (§ 312k BGB). Wir testen fortlaufend, bei welchen Anbietern der Button auffindbar und korrekt umgesetzt ist — und wo er fehlt oder hinter Hürden liegt.

50

Anbieter getestet

48

Button konform

auffindbar & korrekt umgesetzt

2

Mit Mängeln

z. B. Login-Hürde oder unklare Beschriftung

0

Nicht auffindbar

bei unserem Test

Methodik: Automatisierter, dokumentierter Test der öffentlich erreichbaren Anbieter-Website (Startseite + relevante Unterseiten, inkl. JavaScript-Rendering) auf eine Kündigungsfunktion im Sinne des § 312k BGB, mit Datum je Test und regelmäßigem Re-Check. „Mit Mängeln“ heißt: Der Button existiert, war bei unserem Test aber z. B. erst nach Login erreichbar oder nicht eindeutig beschriftet. „Nicht auffindbar“ heißt: Bei unserem Test zum angegebenen Zeitpunkt war keine solche Funktion öffentlich auffindbar. Einzelheiten je Anbieter stehen auf der jeweiligen Anbieter-Seite. Information, keine Rechtsberatung.

Was heißt das für dich?

Findest du bei deinem Anbieter keinen Kündigungsbutton, obwohl du den Vertrag online abschließen könntest? Dann kommt eine fristlose Kündigung nach § 312k Abs. 6 BGB in Betracht. Auf unseren Anbieter-Seiten zeigen wir dir den direkten Weg — inklusive Link zum Button, wo wir ihn gefunden haben.

Frisch abgeschlossene Online-Verträge kannst du oft noch widerrufen statt zu kündigen — mehr dazu im Widerrufsbutton-Report.