Report · fortlaufend aktualisiert
Der Kündigungsbutton-Report
Seit Juli 2022 müssen Unternehmen, die Verbrauchern den Online-Abschluss von Dauerschuldverhältnissen anbieten, eine Kündigung über einen gut sichtbaren Kündigungsbutton ermöglichen (§ 312k BGB). Wir testen fortlaufend, bei welchen Anbietern der Button auffindbar und korrekt umgesetzt ist — und wo er fehlt oder hinter Hürden liegt.
50
Anbieter getestet
48
Button konform
auffindbar & korrekt umgesetzt
2
Mit Mängeln
z. B. Login-Hürde oder unklare Beschriftung
0
Nicht auffindbar
bei unserem Test
Positiv aufgefallen (Button konform)
Methodik: Automatisierter, dokumentierter Test der öffentlich erreichbaren Anbieter-Website (Startseite + relevante Unterseiten, inkl. JavaScript-Rendering) auf eine Kündigungsfunktion im Sinne des § 312k BGB, mit Datum je Test und regelmäßigem Re-Check. „Mit Mängeln“ heißt: Der Button existiert, war bei unserem Test aber z. B. erst nach Login erreichbar oder nicht eindeutig beschriftet. „Nicht auffindbar“ heißt: Bei unserem Test zum angegebenen Zeitpunkt war keine solche Funktion öffentlich auffindbar. Einzelheiten je Anbieter stehen auf der jeweiligen Anbieter-Seite. Information, keine Rechtsberatung.
Was heißt das für dich?
Findest du bei deinem Anbieter keinen Kündigungsbutton, obwohl du den Vertrag online abschließen könntest? Dann kommt eine fristlose Kündigung nach § 312k Abs. 6 BGB in Betracht. Auf unseren Anbieter-Seiten zeigen wir dir den direkten Weg — inklusive Link zum Button, wo wir ihn gefunden haben.
Frisch abgeschlossene Online-Verträge kannst du oft noch widerrufen statt zu kündigen — mehr dazu im Widerrufsbutton-Report.