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Kündifix.

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Kündigungsfrist berechnen

Vertragsende und Frist eingeben — du bekommst den letzten Tag, an dem deine Kündigung beim Anbieter ankommen muss, plus eine Versand-Empfehlung mit Puffer und eine Kalender-Erinnerung.

Fristen-Rechner

Wann muss deine Kündigung spätestens beim Anbieter ankommen?

Rückwärts-Rechnung nach §§ 187, 188 BGB (Monats-Klammerung nach § 188 Abs. 3 BGB), bezogen auf eine Frist „zum eingetragenen Endtermin“. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung — maßgeblich ist dein konkreter Vertrag; im Zweifel früher kündigen oder den Anbieter nach dem letzten Kündigungstag fragen.

So rechnet der Rechner

Es zählt der Zugang deiner Kündigung beim Anbieter, nicht der Poststempel (§ 130 BGB). Der Rechner geht deshalb vom Vertragsende aus rückwärts um die Kündigungsfrist (§§ 187, 188 BGB) und zeigt den letzten Zugangstag. Fällt der rechnerische Tag auf ein Datum, das es im Zielmonat nicht gibt (z. B. den 31. Februar), gilt der letzte Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).

Wichtig: Das ist eine Rechenhilfe, keine Rechtsberatung — maßgeblich bleibt dein Vertrag. Manche Verträge knüpfen die Frist an andere Ereignisse (z. B. „zum Ende des Abrechnungszeitraums“). Im Zweifel früher kündigen und einen nachweisbaren Versandweg wählen.

Damit die Frist nicht wieder in Vergessenheit gerät: Kündigungs-Kalender anlegen oder direkt auf der Anbieter-Seite einen Kündigungs-Wecker stellen.

Häufige Fragen

Zählt der Poststempel oder der Zugang beim Anbieter?
Der Zugang (§ 130 BGB). Deine Kündigung muss am letzten Tag der Frist beim Anbieter angekommen sein — wann du sie abgeschickt hast, spielt keine Rolle. Deshalb rechnet der Rechner eine Versand-Empfehlung mit einer Woche Puffer aus.
Wie wird der letzte Zugangstag berechnet?
Vom Vertragsende aus rückwärts um die Kündigungsfrist (§§ 187, 188 BGB). Endet der Vertrag z. B. am 31. März und die Frist beträgt drei Monate, muss die Kündigung bis zum 31. Dezember zugehen. Fehlt der Tag im Zielmonat, gilt der letzte Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
Wo finde ich meine Kündigungsfrist?
Im Vertrag oder in den AGB, oft unter „Laufzeit und Kündigung". Seit März 2022 gilt für neue Verträge: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit darfst du mit höchstens einem Monat Frist kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Ältere Verträge können längere Fristen haben.
Was, wenn die Frist schon verpasst ist?
Bei neueren Verträgen verlängert sich der Vertrag meist nur noch auf unbestimmte Zeit — dann kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Kündige trotzdem sofort: Jede Kündigung wirkt zum nächstmöglichen Termin, wenn du das so formulierst.