Checkliste für Angehörige
Verträge im Todesfall: eins nach dem anderen.
Wer einen Menschen verliert, soll sich nicht durch Vertragsklauseln kämpfen müssen. Diese Liste führt in Ruhe durch das, was geregelt werden muss — Schritt für Schritt, ohne Eile. Fast nichts davon muss am ersten Tag passieren.
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Sterbeurkunden besorgen
zuerstDas Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus — beantrage direkt mehrere Ausfertigungen oder Kopien. Fast jeder Anbieter verlangt eine, wenn Verträge beendet oder umgeschrieben werden.
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Laufende Zahlungen sichten
in den ersten TagenKontoauszüge der letzten 12 Monate zeigen, welche Verträge es überhaupt gibt: Abos, Versicherungen, Energie, Telefon, Vereine. Diese Liste ist die Grundlage für alles Weitere.
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Mietwohnung kündigen
binnen eines Monats nach KenntnisErben können das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten außerordentlich kündigen (§ 580, § 564 BGB) — das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats ausgeübt werden, nachdem der Tod bekannt ist.
Wohnung kündigen → - 4
Versicherungen melden und ordnen
zügig, oft 48–72 h für LebensversicherungLebens- und Unfallversicherungen brauchen eine schnelle Meldung (Fristen im Vertrag prüfen!). Personengebundene Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz) enden meist; Sachversicherungen wie Hausrat können auf Erben übergehen und sind dann kündbar.
Versicherungen kündigen → - 5
Telefon, Internet & Mobilfunk
in den ersten WochenViele Anbieter beenden Verträge im Todesfall kulant gegen Vorlage der Sterbeurkunde; sonst gehen sie auf die Erben über und sind ordentlich kündbar. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht automatisch — freundlich anfragen lohnt sich.
Telefon & Internet kündigen → - 6
Strom, Gas & Wärme
in den ersten WochenDer Energievertrag endet nicht automatisch. Wird die Wohnung aufgelöst, kündigst du zum Auszug; übernimmt jemand die Wohnung, kann der Vertrag umgeschrieben werden.
Energieverträge kündigen → - 7
Abos, Streaming & Mitgliedschaften
nach und nachStreaming, Zeitschriften, Fitnessstudio, Vereine, Kundenkarten: Verträge gehen grundsätzlich auf die Erben über. Mit Sterbeurkunde beenden die meisten Anbieter sie kurzfristig — sonst ordentlich kündigen.
Anbieter finden → - 8
Rundfunkbeitrag abmelden
sobald die Wohnung aufgelöst istWird die Wohnung aufgegeben, kann das Beitragskonto beim Beitragsservice abgemeldet werden — mit Sterbeurkunde und Nachweis der Wohnungsauflösung.
So funktioniert die Abmeldung → - 9
Bank, Konten & Daueraufträge
mit Erbschein oder VollmachtDie Bank benötigt Sterbeurkunde und meist Erbschein oder eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht. Daueraufträge und Lastschriften prüfen und stoppen, sobald die zugehörigen Verträge beendet sind.
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Digitales Erbe
wenn Ruhe eingekehrt istE-Mail-Konten, Cloud-Speicher und Social-Media-Profile: Erben haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang. Die meisten Plattformen haben eigene Verfahren für Gedenkzustand oder Löschung.
Häufige Fragen
- Enden Verträge im Todesfall automatisch?
- Nein — die meisten Verträge gehen auf die Erben über (§ 1922 BGB). Sie müssen gekündigt werden. Ausnahmen sind höchstpersönliche Verträge wie eine private Krankenversicherung oder das Fitnessstudio-Training selbst; viele Anbieter beenden Verträge aber kulant gegen Sterbeurkunde.
- Welche Frist gilt für die Mietwohnung?
- Erben können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 580, § 564 BGB). Danach läuft der Mietvertrag mit den normalen Fristen weiter.
- Wer darf die Verträge kündigen?
- Die Erben — einzeln oder gemeinsam, je nach Vertrag. Anbieter verlangen üblicherweise die Sterbeurkunde, teils einen Erbschein oder eine Vollmacht. Wer nur bevollmächtigt ist, sollte eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht vorlegen können.
Wenn du Unterstützung möchtest:
Jede Kündigung kannst du hier kostenlos als Vorlage erstellen — mit geprüfter Anbieter-Adresse. Auf Wunsch übernehmen wir Druck und Versand, beim Einschreiben mit Einlieferungsbeleg für deine Unterlagen. Ausführliche Hintergründe im Ratgeber zum Todesfall.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte geben Nachlassgericht, Notariat oder eine Anwältin/ein Anwalt.