Ratgeber
Verträge im Todesfall kündigen: Was Angehörige wissen müssen
Handyvertrag, Streaming, Fitnessstudio, Versicherungen: Welche Verträge Erben kündigen können, welche automatisch enden — und wie das Schreiben mit Sterbeurkunde aussieht.
Stand: 4.7.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Die Rechtslage: Erben treten in die Verträge ein
Mit dem Tod gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über (§ 1922 BGB) — laufende Verträge bestehen also zunächst weiter, Abbuchungen laufen weiter. Deshalb gilt: Verträge früh sichten und aktiv beenden, auch wenn die Trauerphase anderes wichtiger macht.
Ausnahme sind höchstpersönliche Verträge, die nur der Verstorbene selbst nutzen konnte — etwa die Fitnessstudio-Mitgliedschaft oder ein persönliches Zeitungs-Abo mit Namensbindung. Sie enden mit dem Tod bzw. lassen sich mit Sterbeurkunde unproblematisch beenden.
Vertragstypen im Überblick
Mobilfunk/Internet: Die großen Anbieter bieten Sonderkündigungen zum Todestag oder Monatsende an; alternativ kann der Vertrag auf Angehörige umgeschrieben werden, wenn der Anschluss weiter genutzt werden soll.
Wohnung: Für Mietverträge gelten Sonderregeln (§§ 563 ff. BGB) — Angehörige können eintreten oder das Mietverhältnis mit Dreimonatsfrist kündigen.
Versicherungen: Reine Personenversicherungen (Haftpflicht, Unfall, Kranken) enden meist mit dem Tod; Sachversicherungen (Hausrat, KFZ) laufen auf die Erben weiter — die KFZ-Versicherung geht mit dem Fahrzeug über. Lebensversicherungen sind Leistungsfall, keine Kündigung!
Streaming/Abos: Formal auf die Erben übergehend; praktisch akzeptieren die Anbieter die Kündigung mit Sterbeurkunde. Auf Rückerstattung vorausgezahlter Zeiträume hinwirken.
Das Kündigungsschreiben im Todesfall
Ins Schreiben gehören: Name und Kundennummer der verstorbenen Person, Sterbedatum, deine Stellung (Erbe/Bevollmächtigter), Kündigung „außerordentlich zum Todestag, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt", Bitte um Bestätigung und Einstellung der Abbuchungen — plus Kopie der Sterbeurkunde.
Einen Erbschein verlangen Anbieter für die bloße Kündigung in aller Regel nicht — er wird erst relevant, wenn Guthaben ausgezahlt werden sollen.
Praktische Reihenfolge
Zuerst kostenintensive Dauerverträge (Miete, Energie, Telekommunikation, Versicherungen), dann Abos und Mitgliedschaften. Kontoauszüge der letzten drei Monate sind die beste Checkliste — jede wiederkehrende Abbuchung ist ein Vertrag. Für spätere Nachzügler die Sterbeurkunde als Scan bereithalten.
Häufige Fragen
- Müssen Erben weiterzahlen, bis gekündigt ist?
- Grundsätzlich ja — der Vertrag läuft auf die Erbengemeinschaft weiter. Viele Anbieter erstatten aber ab Todestag, wenn die Kündigung mit Sterbeurkunde zügig nachgereicht wird.
- Wer darf kündigen, wenn es mehrere Erben gibt?
- Sicherheitshalber alle gemeinsam oder einer mit Vollmacht der übrigen. In der Praxis akzeptieren Anbieter die Kündigung eines nahen Angehörigen mit Sterbeurkunde meist unkompliziert.
- Was passiert mit Guthaben, z. B. beim Energieversorger?
- Guthaben aus der Schlussrechnung fällt in den Nachlass und wird an die Erben ausgezahlt — hierfür kann der Anbieter einen Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes Testament) verlangen.
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