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Ratgeber

Verträge im Todesfall kündigen: Was Angehörige wissen müssen

Handyvertrag, Streaming, Fitnessstudio, Versicherungen: Welche Verträge Erben kündigen können, welche automatisch enden — und wie das Schreiben mit Sterbeurkunde aussieht.

Stand: 4.7.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Die Rechtslage: Erben treten in die Verträge ein

Mit dem Tod gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über (§ 1922 BGB) — laufende Verträge bestehen also zunächst weiter, Abbuchungen laufen weiter. Deshalb gilt: Verträge früh sichten und aktiv beenden, auch wenn die Trauerphase anderes wichtiger macht.

Ausnahme sind höchstpersönliche Verträge, die nur der Verstorbene selbst nutzen konnte — etwa die Fitnessstudio-Mitgliedschaft oder ein persönliches Zeitungs-Abo mit Namensbindung. Sie enden mit dem Tod bzw. lassen sich mit Sterbeurkunde unproblematisch beenden.

Vertragstypen im Überblick

Mobilfunk/Internet: Die großen Anbieter bieten Sonderkündigungen zum Todestag oder Monatsende an; alternativ kann der Vertrag auf Angehörige umgeschrieben werden, wenn der Anschluss weiter genutzt werden soll.

Wohnung: Für Mietverträge gelten Sonderregeln (§§ 563 ff. BGB) — Angehörige können eintreten oder das Mietverhältnis mit Dreimonatsfrist kündigen.

Versicherungen: Reine Personenversicherungen (Haftpflicht, Unfall, Kranken) enden meist mit dem Tod; Sachversicherungen (Hausrat, KFZ) laufen auf die Erben weiter — die KFZ-Versicherung geht mit dem Fahrzeug über. Lebensversicherungen sind Leistungsfall, keine Kündigung!

Streaming/Abos: Formal auf die Erben übergehend; praktisch akzeptieren die Anbieter die Kündigung mit Sterbeurkunde. Auf Rückerstattung vorausgezahlter Zeiträume hinwirken.

Das Kündigungsschreiben im Todesfall

Ins Schreiben gehören: Name und Kundennummer der verstorbenen Person, Sterbedatum, deine Stellung (Erbe/Bevollmächtigter), Kündigung „außerordentlich zum Todestag, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt", Bitte um Bestätigung und Einstellung der Abbuchungen — plus Kopie der Sterbeurkunde.

Einen Erbschein verlangen Anbieter für die bloße Kündigung in aller Regel nicht — er wird erst relevant, wenn Guthaben ausgezahlt werden sollen.

Praktische Reihenfolge

Zuerst kostenintensive Dauerverträge (Miete, Energie, Telekommunikation, Versicherungen), dann Abos und Mitgliedschaften. Kontoauszüge der letzten drei Monate sind die beste Checkliste — jede wiederkehrende Abbuchung ist ein Vertrag. Für spätere Nachzügler die Sterbeurkunde als Scan bereithalten.

Häufige Fragen

Müssen Erben weiterzahlen, bis gekündigt ist?
Grundsätzlich ja — der Vertrag läuft auf die Erbengemeinschaft weiter. Viele Anbieter erstatten aber ab Todestag, wenn die Kündigung mit Sterbeurkunde zügig nachgereicht wird.
Wer darf kündigen, wenn es mehrere Erben gibt?
Sicherheitshalber alle gemeinsam oder einer mit Vollmacht der übrigen. In der Praxis akzeptieren Anbieter die Kündigung eines nahen Angehörigen mit Sterbeurkunde meist unkompliziert.
Was passiert mit Guthaben, z. B. beim Energieversorger?
Guthaben aus der Schlussrechnung fällt in den Nachlass und wird an die Erben ausgezahlt — hierfür kann der Anbieter einen Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes Testament) verlangen.

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