Ratgeber
Rundfunkbeitrag abmelden: Wann du wirklich rauskommst
Den Rundfunkbeitrag kann man nicht kündigen wie ein Abo — aber in klaren Fällen abmelden, dich befreien oder ermäßigen lassen. Alle Wege, Voraussetzungen und Nachweise.
Stand: 11.7.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Warum „kündigen" hier nicht funktioniert
Der Rundfunkbeitrag beruht auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und wird pro Wohnung erhoben — unabhängig davon, ob dort ein Fernseher, ein Radio oder gar kein Empfangsgerät steht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese geräteunabhängige Wohnungsabgabe 2018 bestätigt. Es gibt also keinen Vertrag mit dem Beitragsservice, den man kündigen könnte.
Was es stattdessen gibt: die Abmeldung (wenn die Beitragspflicht für deine Wohnung endet), die Befreiung (wenn du sie aus sozialen Gründen nicht zahlen musst) und die Ermäßigung auf ein Drittel (bei bestimmten Behinderungen). Alle drei laufen über Anträge beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio — online unter rundfunkbeitrag.de.
Abmelden: die drei anerkannten Gründe
Zusammenzug: Ziehst du mit jemandem zusammen, der für die gemeinsame Wohnung bereits Rundfunkbeitrag zahlt (Partner, WG-Mitbewohner, Familie), meldest du dein eigenes Beitragskonto ab. Im Formular gibst du die Beitragsnummer der Person an, die weiterzahlt — pro Wohnung wird nur einmal gezahlt.
Umzug ins Ausland: Wer Deutschland verlässt und hier keine Wohnung behält, meldet sich mit dem Auszugsdatum ab. Als Nachweis genügt in der Regel die Abmeldebescheinigung der Meldebehörde.
Wohnungsauflösung: Wird eine Wohnung aufgelöst — etwa nach einem Todesfall oder beim dauerhaften Umzug in ein Pflegeheim —, können Angehörige oder Bevollmächtigte das Beitragskonto mit entsprechendem Nachweis (Sterbeurkunde, Heimvertrag) abmelden. Für die Vergangenheit zu viel gezahlte Beiträge werden auf Antrag erstattet.
Wichtig: Die Abmeldung wirkt ab dem Monat, in dem der Grund eintritt — rückwirkend nur mit Nachweis und begrenzt. Melde dich deshalb zeitnah ab und bewahre die Bestätigung auf.
Befreiung und Ermäßigung: wer Anspruch hat
Befreit wird auf Antrag, wer bestimmte Sozialleistungen bezieht (§ 4 RBStV) — unter anderem Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG (wenn du nicht bei den Eltern wohnst) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dem Antrag legst du den aktuellen Leistungsbescheid bei; die Befreiung gilt für die Dauer des Bewilligungszeitraums und muss danach verlängert werden.
Auf ein Drittel ermäßigt wird der Beitrag für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis — etwa bei starker Seh- oder Hörbehinderung. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe sind ganz befreit.
Für Zweitwohnungen gilt seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018: Wer für seine Hauptwohnung zahlt, wird für die Nebenwohnung auf Antrag befreit. Der Antrag muss gestellt werden — automatisch passiert das nicht.
Was passiert, wenn du einfach nicht zahlst
Die Zahlung einzustellen ersetzt keine Abmeldung. Der Beitragsservice erlässt dann Festsetzungsbescheide über die Rückstände plus Säumniszuschlag (mindestens 8 €). Bleiben die Bescheide unbezahlt, folgt die Vollstreckung — je nach Bundesland über das Finanzamt, die Stadtkasse oder Gerichtsvollzieher, bis hin zur Kontopfändung.
Gegen einen Festsetzungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen — das lohnt aber nur, wenn er inhaltlich falsch ist (z. B. Wohnung längst abgemeldet, Befreiung lag vor). Grundsätzliche Einwände gegen die Beitragspflicht haben vor Gericht keine realistische Aussicht; das haben Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden.
Unser Tipp: Wenn ein Abmelde- oder Befreiungsgrund vorliegt, dokumentiere ihn sauber und stelle den Antrag sofort — der Beitragsservice arbeitet formal, aber bei vollständigen Nachweisen zuverlässig.
Häufige Fragen
- Ich schaue kein Fernsehen und höre kein Radio — kann ich mich abmelden?
- Nein. Der Beitrag ist seit 2013 geräteunabhängig und knüpft nur an die Wohnung an. Das Bundesverfassungsgericht hat das 2018 bestätigt. Abmelden kannst du dich nur, wenn die Beitragspflicht für deine Wohnung endet.
- Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag aktuell?
- 18,36 € im Monat pro Wohnung (Stand: Juli 2026). Gezahlt wird pro Wohnung, nicht pro Person — in WGs und Partnerschaften zahlt also nur eine Person.
- Ich bin Student und bekomme BAföG — muss ich zahlen?
- Wenn du BAföG beziehst und nicht bei deinen Eltern wohnst, kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Ohne BAföG-Bezug gilt die normale Beitragspflicht — auch im Studentenwohnheim, sofern dein Zimmer als eigene Wohnung zählt.
- Muss ich für meine Ferienwohnung oder Zweitwohnung extra zahlen?
- Für die Nebenwohnung kannst du dich auf Antrag befreien lassen, wenn du für die Hauptwohnung bereits zahlst. Der Antrag geht an den Beitragsservice; ohne Antrag bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
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