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Ratgeber

Kündigungs-Kalender: alle wichtigen Stichtage im Jahr

Wann welche Verträge kündbar sind: der Jahresüberblick von der KFZ-Versicherung (30.11.) über Versicherungs-Hauptfälligkeiten bis zu Fitness- und Abo-Zyklen.

Stand: 10.7.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

So nutzt du den Kalender

Kündigungsfristen hängen am individuellen Vertragsbeginn — aber viele Vertragsarten ballen sich an typischen Stichtagen: Versicherungen zum Kalenderjahr, Fitnessverträge nach Neujahrs- und Herbstwellen, Abos nach Geschenk-Saisons. Dieser Überblick sagt dir, in welchem Monat du welche Ordner öffnen solltest. Verbindlich ist immer dein konkreter Vertrag.

Merkhilfe: Der Zugang der Kündigung zählt, nicht das Absendedatum (§ 130 BGB). Rechne bei Briefen mindestens eine Woche Puffer — Details im Ratgeber zur Fristberechnung.

Januar bis April

Januar: Abo-Inventur-Monat. Weihnachts-Testabos (Streaming, Apps) enden oder werden kostenpflichtig; Geschenk-Abos von Zeitschriften wandeln sich oft in reguläre Abos. Auch gut jetzt: Fitness-Neujahrsvertrag noch in der Widerrufs- bzw. Testphase ehrlich bewerten.

Februar/März: Steuer- und Versicherungs-Post sichten. Beitragsrechnungen zeigen Erhöhungen — jede Erhöhung öffnet ein Sonderkündigungsrecht (§ 40 VVG bei Prämienerhöhung). Zahnzusatz-, Haftpflicht- und Hausrat-Tarife vergleichen.

April: Viele Strom-/Gas-Neukundenboni aus dem Vorjahres-Frühjahr laufen aus — Tarif prüfen, bevor der Preis springt.

Mai bis August

Mai/Juni: Umzugs-Hochsaison beginnt. Bei Internet-Verträgen ohne Verfügbarkeit an der neuen Adresse: Sonderkündigung nach § 60 Abs. 2 TKG mit Monatsfrist. Gartensaison-Abos (z. B. saisonale Boxen) auf Verlängerung prüfen.

Juli/August: Semesterwechsel — Studenten-Rabatte bei Software, Streaming und Nahverkehr enden; Tarife springen auf Vollpreis. Fitness-Jahresverträge aus dem Vorjahres-Herbst nähern sich der Verlängerung: Frist jetzt prüfen.

September bis Dezember: die heiße Phase

September/Oktober: Zeitungs- und Zeitschriften-Abos aus dem Herbstgeschäft verlängern sich. Heizsaison beginnt — Gas-/Wärmetarife vergleichen, Preiserhöhungs-Schreiben ernst nehmen (Sonderkündigungsrecht!).

November: Der große Stichtag. KFZ-Versicherungen mit Ablauf 31.12. müssen bis zum 30.11. gekündigt sein — das betrifft die Mehrheit aller Autoversicherungen in Deutschland. Ab Anfang Oktober vergleichen, bis Mitte November entscheiden: wechseln, kündigen oder mit dem Vergleichsangebot nachverhandeln.

Dezember: Jahreswechsel-Check für alles mit Kalenderjahres-Laufzeit (Vereine, manche Mitgliedschaften, Kundenkarten mit Jahresgebühr). Und: Bei Weihnachtsgeschenk-Abos gleich den Erinnerungs-Termin fürs Testende setzen.

Jenseits des Kalenders: Ereignis-Stichtage

Manche Kündigungsfenster öffnet nicht der Kalender, sondern ein Ereignis: jede Preis- oder Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht, kurze Frist ab Mitteilung), ein Umzug, ein Todesfall in der Familie, der Wegfall der Leistung (Sender-Paket gestrichen, Studio geschlossen). Für diese Fälle gibt es eigene Ratgeber — wichtig ist nur der Reflex: Mitteilung vom Anbieter nie ungelesen abheften.

Häufige Fragen

Gilt der 30.11. für jede KFZ-Versicherung?
Nein — er gilt für Verträge mit Ablauf zum 31.12. und einmonatiger Kündigungsfrist, was auf die meisten zutrifft. Manche Verträge haben abweichende Hauptfälligkeiten (z. B. unterjährig). Das Ablaufdatum steht in der Police bzw. der Beitragsrechnung.
Brauche ich den Kalender noch, wenn neue Verträge monatlich kündbar sind?
Für Verträge ab März 2022 nach der Erstlaufzeit: kaum. Aber Erstlaufzeiten selbst, Versicherungen (eigene Regeln) und ältere Verträge folgen weiter Stichtagen — und Sonderkündigungsrechte haben immer kurze Fristen.

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