Widerruf · Reform 2026
Verlängerte Widerrufsfrist: bis zu 12 Monate + 14 Tage
Stellt ein Anbieter für online geschlossene Verträge den ab 19. Juni 2026 vorgeschriebenen Widerrufsbutton nicht bereit, ist die Widerrufsfrist nach unserer Einschätzung nicht schon nach 14 Tagen abgelaufen.
So entsteht die verlängerte Frist
- Der Vertrag wurde online (im Fernabsatz) geschlossen.
- Der Abschluss liegt nach dem 19. Juni 2026.
- Der Anbieter stellt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbutton (§ 356a BGB, z. B. „Verträge hier widerrufen“) bereit.
- Folge nach unserer Einschätzung: Die Widerrufsfrist verlängert sich auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Wir behaupten nichts ohne Beweis
Die Aussage „dein Anbieter hat keinen Button“ treffen wir nur, wenn ein konkreter, datierter Button-Test das belegt. Den Test-Zeitpunkt zeigen wir transparent auf der jeweiligen Anbieter-Seite.
Liegt kein Test vor, sprechen wir keine verlängerte Frist zu — sondern nur die reguläre Bewertung.
Unsicher, ob Widerruf oder Kündigung?
Auf der Widerruf-Übersicht erklären wir den Unterschied und zeigen den Musterbrief.