Ratgeber
Widerrufsbutton-Pflicht seit 19.06.2026: Was sich geändert hat
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter einen Widerrufsbutton bereitstellen (§ 356a BGB). Was das ist, für wen es gilt und warum ein fehlender Button deine Widerrufsfrist verlängern kann.
Stand: 10.7.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Was genau ist neu?
Verbraucher konnten online geschlossene Verträge schon immer 14 Tage lang widerrufen (§ 355 BGB, Fernabsatz). Neu ist der Weg: Seit dem 19. Juni 2026 verpflichtet § 356a BGB Unternehmen, für online geschlossene Verbraucherverträge eine Widerrufsfunktion auf der Website bereitzustellen — gut sichtbar, leicht zugänglich und so einfach zu bedienen wie der Abschluss selbst. Umgangssprachlich: der Widerrufsbutton.
Der Gedanke dahinter ist derselbe wie beim Kündigungsbutton von 2022: Was sich mit zwei Klicks abschließen lässt, darf beim Rückzug nicht in ein Brief-und-Warteschleifen-Labyrinth führen. Die Regelung setzt eine EU-Vorgabe um und gilt für Verträge, die über eine Website oder App geschlossen wurden.
Die wichtigste Folge: die Frist läuft ohne Button nicht
Stellt der Anbieter die Widerrufsfunktion nicht oder nicht ordnungsgemäß bereit, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie endet dann — wie bei fehlender Widerrufsbelehrung — spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem eigentlichen Fristbeginn. Ein im Sommer 2026 online geschlossener Vertrag ohne auffindbaren Widerrufsbutton kann also noch Monate später widerrufbar sein.
Für dich heißt das konkret: Bevor du einen frisch geschlossenen Vertrag teuer kündigst oder die Laufzeit absitzt, lohnt der Check, ob er nicht noch widerrufbar ist. Ein Widerruf wirkt stärker als jede Kündigung — der Vertrag wird rückabgewickelt, als hätte es ihn nie gegeben.
Für welche Verträge gilt das?
Erfasst sind Verbraucherverträge, die über eine Website oder App geschlossen wurden und einem Fernabsatz-Widerrufsrecht unterliegen — vom Streaming-Abo über den Mobilfunkvertrag bis zur Online-Mitgliedschaft. Nicht erfasst sind Verträge ohne Widerrufsrecht (etwa individuell angefertigte Waren oder bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen mit deiner Zustimmung).
Wichtig für Bestandsverträge: § 356a BGB gilt für den Widerruf neu geschlossener Verträge. Für deinen drei Jahre alten Handyvertrag bringt der Widerrufsbutton nichts — dafür gibt es den Kündigungsbutton (§ 312k BGB) und die normale Kündigung.
Widerrufsbutton vs. Kündigungsbutton — der Unterschied
Beide Buttons verfolgen dasselbe Prinzip, betreffen aber verschiedene Situationen: Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB, seit 19.06.2026) löst einen frisch geschlossenen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückwirkend auf. Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB, seit 01.07.2022) beendet einen laufenden Vertrag für die Zukunft.
Faustregel: Vertrag jünger als 14 Tage (oder Button/Belehrung fehlt) → erst an Widerruf denken. Vertrag läuft schon länger → Kündigung, am schnellsten über den Kündigungsbutton. Unser Schnellcheck unter /widerruf/pruefen nimmt dir die Einordnung ab; welcher Anbieter welche Buttons hat, dokumentieren wir fortlaufend im Widerrufsbutton-Report und im Kündigungsbutton-Report.
So gehst du vor, wenn der Button fehlt
Erstens: Datum sichern. Halte fest, wann du den Vertrag geschlossen hast und dass du zum heutigen Datum keinen Widerrufsbutton finden konntest (Screenshot der Website mit Datum hilft dir als Gedächtnisstütze).
Zweitens: Widerruf erklären. Der Widerruf ist formfrei — eine eindeutige Erklärung genügt, nachweisbar z. B. per E-Mail oder Brief. Eine kostenlose Muster-Formulierung findest du in unserem Widerruf-Bereich.
Drittens: Bei Streit nicht allein bleiben. Bestreitet der Anbieter dein Widerrufsrecht, sind Verbraucherzentralen eine gute Anlaufstelle. Ob im Einzelfall ein verlängertes Widerrufsrecht besteht, hängt von den konkreten Umständen ab — das können und dürfen wir hier nicht abschließend beurteilen.
Häufige Fragen
- Gilt der Widerrufsbutton auch für Verträge von vor dem 19.06.2026?
- Die Button-Pflicht gilt seit dem 19.06.2026. Für ältere Verträge gelten die bisherigen Widerrufsregeln — dort war die Frist in der Regel längst abgelaufen, außer die Widerrufsbelehrung fehlte oder war fehlerhaft.
- Wo muss der Widerrufsbutton zu finden sein?
- Auf der Website bzw. in der App, über die der Vertrag geschlossen wurde — ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich. Ein Button, der sich nur nach Login in verschachtelten Menüs findet, dürfte diesen Anforderungen kaum genügen.
- Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung?
- Der Widerruf löst den Vertrag rückwirkend auf (als hätte er nie bestanden), die Kündigung beendet ihn ab einem Zeitpunkt in der Zukunft. Ausführlich erklärt im Ratgeber „Widerruf vs. Kündigung".
Brauchst du persönliche Beratung? Die Verbraucherzentralen helfen kostenlos.