Ratgeber
Wann du NICHT kündigen solltest: Alt-Verträge mit Bestandsschutz
Alte Lebensversicherungen, private Krankenversicherung, Bausparer, Riester: Manche Verträge sind unwiederbringlich wertvoll. Welche Kündigungen teuer enden — und was die Alternativen sind.
Stand: 10.7.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Warum ein Kündigungs-Service vom Kündigen abrät
Weil es unser Job ist, dass du Verträge loswirst, die dir schaden — nicht Verträge, die dich schützen. Es gibt eine kleine, aber teure Kategorie von Verträgen, deren Kündigung fast immer ein Verlustgeschäft ist: Alt-Verträge mit Konditionen, die der Markt heute nicht mehr hergibt. Wer sie kündigt, bekommt sie nie wieder.
Die gute Nachricht: Für fast jeden dieser Fälle gibt es mildere Mittel als die Kündigung — Beitragsfreistellung, Tarifwechsel, Verkauf oder schlicht Ruhenlassen.
Alte Lebens- und Rentenversicherungen (vor ~2012)
Kapitallebens- und private Rentenversicherungen aus den 1990er- und 2000er-Jahren tragen Garantiezinsen von bis zu 4 % — auf heutige Neuverträge gibt es einen Bruchteil davon. Bei Kündigung erhältst du nur den Rückkaufswert, der gerade bei älteren Verträgen deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge plus Garantieverzinsung bis zum Ablauf liegen kann.
Alternativen: beitragsfrei stellen (der Vertrag läuft ohne weitere Zahlungen weiter und verzinst das Vorhandene zum Garantiezins), Beiträge senken, ein Policendarlehen aufnehmen — oder den Vertrag am Zweitmarkt verkaufen, wo oft mehr gezahlt wird als der Rückkaufswert. Nur bei sehr teuren, schlecht verzinsten Verträgen kann die Kündigung richtig sein; das ist ein Rechenfall für unabhängige Beratung.
Private Krankenversicherung: die Alterungsrückstellungen
In der PKV zahlst du in jungen Jahren mehr, als deine Risiken kosten — diese Alterungsrückstellungen dämpfen deinen Beitrag im Alter. Bei einer Kündigung und einem Wechsel des Versicherers gehen sie (bei Verträgen vor 2009 vollständig, danach teilweise) verloren. Ein Neuvertrag im höheren Alter wird zusätzlich durch neue Gesundheitsprüfung teuer.
Die Alternative heißt fast immer Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nach § 204 VVG: Dein Versicherer muss dich in gleichartige Tarife wechseln lassen — unter Mitnahme der Rückstellungen. Damit lässt sich der Beitrag oft deutlich senken, ohne das angesparte Polster zu opfern.
Riester, Bausparen, Berufsunfähigkeit
Riester-Verträge: Bei Kündigung sind erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen („schädliche Verwendung"). Statt zu kündigen: beitragsfrei stellen oder den Vertrag auf einen anderen Anbieter übertragen. Ob Riester sich für dich weiter lohnt, ist eine eigene Frage — aber die Antwort sollte selten „kündigen und Zulagen zurückzahlen" lauten.
Alte Bausparverträge mit hohen Guthabenzinsen sind begehrte Auslaufmodelle — Bausparkassen versuchen teils aktiv, sie loszuwerden. Was der Anbieter gern gekündigt sähe, solltest du besonders ungern kündigen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Vertrag aus jungen, gesunden Jahren ist praktisch unersetzlich — ein Neuabschluss nach Vorerkrankungen wird teurer oder unmöglich. Bei Beitragsproblemen: Beitrag senken, Leistungsdynamik stoppen oder Stundung erfragen; kündigen nur als allerletztes Mittel.
Auch bedenken: alte Konditionen jeder Art
Nicht existenziell, aber ärgerlich: Alte Girokonten mit Gratis-Bedingungen, langjährige Schadenfreiheits-Historien und manche alten Mobilfunk-Tarife mit echten Flatrates sind nach Kündigung unwiederbringlich. Vor dem Kündigen kurz prüfen, ob der Vertrag ein solcher „Oldtimer" ist — im Zweifel gilt: erst informieren, dann kündigen.
Woran du erkennst, dass Vorsicht geboten ist
Drei Warnzeichen: Erstens, der Vertrag ist alt und hat fest zugesagte Konditionen (Garantiezins, Beitrag, Leistung). Zweitens, der Anbieter selbst legt dir die Kündigung oder einen „attraktiven Rückkauf" nahe. Drittens, ein Vermittler empfiehlt Kündigung plus Neuabschluss — daran verdient er, du selten. In allen drei Fällen: unabhängige Einschätzung einholen, etwa bei der Verbraucherzentrale. Das ist keine Rechtsberatung durch uns, sondern gesunder Menschenverstand.
Häufige Fragen
- Mein Versicherungsvermittler rät zur Kündigung und einem besseren neuen Vertrag — soll ich?
- Skepsis: Am Neuabschluss verdient der Vermittler Provision, an deinem Alt-Vertrag nicht. Hole vor einer Kündigung von Alt-Policen eine unabhängige Zweitmeinung ein (Verbraucherzentrale, Versicherungsberater auf Honorarbasis).
- Was heißt „beitragsfrei stellen" genau?
- Du zahlst keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt aber mit dem angesparten Kapital und den alten Konditionen bestehen — bei Lebensversicherungen läuft die Garantieverzinsung auf das Vorhandene weiter. Die spätere Leistung sinkt entsprechend, aber du verlierst nicht die Alt-Konditionen.
- Gilt die Vorsicht auch für die gesetzliche Krankenversicherung oder den Rundfunkbeitrag?
- Das sind Pflichtsysteme mit eigenen Regeln — „kündigen" im hier gemeinten Sinn gibt es dort nicht. Die Vorsicht gilt für freiwillige Alt-Verträge mit Garantien: Leben, Rente, PKV, BU, Bausparen, Riester.
Brauchst du persönliche Beratung? Die Verbraucherzentralen helfen kostenlos.