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Ratgeber

Preiserhöhung erhalten? So kündigst du richtig

Strom, Gas, Handy, Versicherung: Nach einer Preiserhöhung kannst du meist außerordentlich kündigen. Die Fristen und das richtige Vorgehen pro Branche.

Stand: 3.7.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Strom und Gas: § 41 Abs. 5 EnWG

Energieversorger müssen Preisänderungen rechtzeitig ankündigen — bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden. Bis zu diesem Zeitpunkt kannst du den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Wichtig: Beim regulären Anbieterwechsel kündigt normalerweise der neue Versorger für dich. Bei einer Sonderkündigung ist das riskant, weil der Wechselprozess die kurze Frist oft nicht einhält. Kündige selbst per Brief mit Einschreiben und beauftrage parallel den neuen Vertrag.

In der Grundversorgung gilt ohnehin: jederzeit kündbar mit zwei Wochen Frist (§ 20 StromGVV/GasGVV) — hier brauchst du das Sonderkündigungsrecht nicht.

Mobilfunk und Internet: § 57 TKG

Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig — dazu zählt die Preiserhöhung —, darfst du den Vertrag ohne zusätzliche Kosten kündigen, es sei denn, die Änderung ist ausschließlich zu deinem Vorteil oder rein administrativ. Der Anbieter muss dich über die Änderung und dein Kündigungsrecht informieren.

Die Kündigung ist innerhalb von drei Monaten nach der Information möglich und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung wirksam. Auch hier gilt: schriftlich, mit Bezug auf die Änderungsmitteilung, nachweisbar.

Versicherungen: § 40 VVG

Erhöht der Versicherer die Prämie ohne entsprechende Leistungsverbesserung, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen — wirksam frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Das gilt für die meisten Sparten, bei der KFZ-Versicherung ist zusätzlich der Stichtag 30. November für die ordentliche Kündigung relevant.

Achtung bei Beitragsanpassungen wegen geänderter Typ- oder Regionalklassen in der KFZ-Versicherung: Auch die können ein Sonderkündigungsrecht auslösen, wenn unterm Strich der Beitrag steigt.

Weitere Verträge: Streaming, Fitness, Vereine

Außerhalb der Spezialgesetze greift die allgemeine Regel: Einseitige Preiserhöhungen sind nur auf Basis wirksamer Preisanpassungsklauseln möglich und geben dir regelmäßig ein Kündigungsrecht — die Anbieter räumen es in der Erhöhungs-Mitteilung meist selbst ein. Streaming-Dienste sind ohnehin meist monatlich kündbar; bei Fitnessstudio-Verträgen und Vereinsbeiträgen lohnt der Blick in Vertrag bzw. Satzung.

Häufige Fragen

Der Anbieter nennt die Erhöhung „Anpassung" — ändert das etwas?
Nein. Entscheidend ist, ob sich der Preis zu deinen Lasten ändert — nicht, wie der Anbieter es nennt.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann gilt der neue Preis und der Vertrag läuft regulär weiter — kündbar erst wieder ordentlich zum Laufzeitende. Deshalb Fristen sofort notieren.

Brauchst du persönliche Beratung? Die Verbraucherzentralen helfen kostenlos.