Ratgeber
Beitragserhöhung der Versicherung: kündigen oder bleiben?
Wenn die Versicherung teurer wird, hast du oft ein Sonderkündigungsrecht (§ 40 VVG). Fristen, Ausnahmen und wann sich der Wechsel wirklich lohnt.
Stand: 4.7.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Das Sonderkündigungsrecht des § 40 VVG
Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend verbessert, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen — wirksam frühestens zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung greifen würde. Der Versicherer muss dich in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen.
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zugang der Erhöhungsmitteilung. Beitragsrechnungen genau lesen: Erhöhungen verstecken sich gern in der Jahresrechnung als „Anpassung" oder im Kleingedruckten.
Sonderfall KFZ-Versicherung
Bei der KFZ-Versicherung kommt es häufig zu Beitragsänderungen durch neue Typ- und Regionalklassen oder geänderte Schadenfreiheitsrabatte. Steigt dadurch dein Beitrag bei gleichem Schutz, besteht das Sonderkündigungsrecht — unabhängig vom Stichtag 30. November.
Vergleiche fair: Maßgeblich ist der Vergleichsbeitrag, also was du ohne die Erhöhung gezahlt hättest. Der neue Vertrag sollte lückenlos anschließen — das Fahrzeug braucht durchgehenden Versicherungsschutz.
Kranken- und Lebensversicherung: andere Regeln
Private Krankenversicherung: Hier gilt § 205 VVG — Kündigung des betroffenen Tarifs innerhalb von zwei Monaten nach der Erhöhung möglich. Vorsicht: Alterungsrückstellungen gehen beim Wechsel teils verloren, und die Rückkehr in die GKV ist stark eingeschränkt. Vor der Kündigung unabhängig beraten lassen.
Lebens- und Rentenversicherungen: Kündigung bedeutet oft Verlust — der Rückkaufswert liegt gerade in den ersten Jahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Alternativen wie Beitragsfreistellung prüfen.
So kündigst du sauber
Im Schreiben die Erhöhungsmitteilung (Datum!) benennen, das außerordentliche Kündigungsrecht anführen und um schriftliche Bestätigung bitten. Mit Einschreiben verschicken — die Monatsfrist ist unerbittlich. Versicherungsschein-Nummer nicht vergessen.
Häufige Fragen
- Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhung wegen mehr Leistung?
- Nein — verbessert sich der Schutz entsprechend der Erhöhung, greift § 40 VVG nicht. Ob die Verbesserung die Erhöhung wirklich „entspricht", ist im Streitfall aber prüfbar.
- Meine Versicherung erhöht wegen der Schadensinflation — zählt das?
- Auch Erhöhungen über Anpassungsklauseln (z. B. Gleitklauseln in der Wohngebäudeversicherung) lösen das Sonderkündigungsrecht aus, wenn die Leistung gleich bleibt. Der Grund der Erhöhung ändert daran nichts.
- Kann der Versicherer mich nach der Kündigung ablehnen, wenn ich zurück will?
- Ja — auf Neuabschluss besteht kein Anspruch, und der Neuvertrag wird zu aktuellen Konditionen und ggf. neuer Gesundheitsprüfung geschlossen. Deshalb: erst den neuen Vertrag sichern.
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