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Ratgeber

Automatische Vertragsverlängerung: Was seit 2022 gilt

Verträge dürfen sich nicht mehr still um ein Jahr verlängern: § 309 Nr. 9 BGB erklärt, wann du nach der Erstlaufzeit monatlich kündigen kannst — und welche Altverträge anders ticken.

Stand: 3.7.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Die neue Rechtslage seit März 2022

Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge wurde § 309 Nr. 9 BGB verschärft: In AGB vereinbarte automatische Verlängerungen um eine feste Dauer (das klassische „verlängert sich um 12 Monate") sind für neue Verträge unwirksam. Zulässig ist nur noch die Verlängerung auf unbestimmte Zeit — mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.

Die Erstlaufzeit selbst darf weiterhin bis zu 24 Monate betragen. Der Unterschied zeigt sich danach: Statt in die nächste Jahresbindung zu rutschen, kannst du jederzeit mit einem Monat Frist raus.

Was gilt für Altverträge?

Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, bleiben bei den alten Regeln: Dort kann die automatische Verlängerung um bis zu ein Jahr wirksam vereinbart sein. Wer die Frist verpasst, sitzt ein weiteres Jahr im Vertrag — hier lohnt der Kündigungs-Kalender besonders.

Ausnahme Telekommunikation: § 56 TKG gilt seit Dezember 2021 auch für Bestandsverträge — Handy- und Internetverträge sind nach der Erstlaufzeit immer monatlich kündbar, egal wann sie geschlossen wurden.

Der Kündigungsbutton als zweite Neuerung

Seit Juli 2022 müssen Unternehmen, die Verträge online abschließen lassen, eine Online-Kündigung über einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB). Fehlt der Button oder ist er versteckt, kannst du jederzeit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Der Brief bleibt trotzdem relevant: Er ist der Weg mit dem stärksten Zugangsnachweis — gerade wenn Fristen knapp sind oder der Anbieter Online-Kündigungen „verliert".

Häufige Fragen

Mein Vertrag von 2021 hat sich gerade um ein Jahr verlängert — ist das legal?
Bei Nicht-Telko-Verträgen von vor März 2022 kann das wirksam sein (Altvertrag). Bei Handy/Internet nicht: § 56 TKG macht auch Altverträge nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar.
Gilt die Monatsfrist auch für Fitnessstudios und Zeitschriften?
Ja — § 309 Nr. 9 BGB gilt branchenübergreifend für AGB-Verträge mit Verbrauchern, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden.
Woher weiß ich, wann mein Vertrag geschlossen wurde?
Vertragsbestätigung, Auftragsdatum in der ersten Rechnung oder das Kundenkonto. Im Zweifel beim Anbieter die Vertragsdaten anfordern — darauf hast du Anspruch.

Brauchst du persönliche Beratung? Die Verbraucherzentralen helfen kostenlos.